Steuern beim Sparen für Kinder: das sollten Sie wissen
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder haben eigene Freibeträge: den Sparerpauschbetrag von 1.000 € und den Grundfreibetrag.
- In einer fondsgebundenen Rentenversicherung fallen während der Sparphase keine Steuern an, bei Auszahlung nach dem 62. Geburtstag und 12 Jahren Laufzeit wird nur die Hälfte des Ertrags versteuert.
- Eltern können ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken, Großeltern ihrem Enkel bis zu 200.000 €.
Dieser Artikel gibt die Rechtslage vereinfacht wieder (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung.
Die Freibeträge eines Kindes
Auch ein Baby ist eigenständig steuerpflichtig. Liegt Geld auf einem Konto oder Depot auf den Namen des Kindes, zählen die Erträge als Einkommen des Kindes. Dafür stehen ihm eigene Freibeträge zu:
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei. Dafür reicht ein Freistellungsauftrag bei der Bank.
- Grundfreibetrag: Hat das Kind sonst kein Einkommen, bleibt auch darüber hinaus ein großer Teil der Kapitalerträge steuerfrei. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung behält die Bank keine Steuer ein.
Das klingt ideal, hat aber eine Kehrseite: Das Vermögen gehört dem Kind. Mit 18 verfügt es allein darüber, und es zählt beim BAföG. Mehr dazu in Depot auf Kindernamen oder Elternnamen?
Depot der Eltern: Abgeltungsteuer und Vorabpauschale
Liegt das Geld im Depot der Eltern, werden Erträge über dem Sparerpauschbetrag der Eltern mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Thesaurierende ETFs lösen jedes Jahr eine Vorabpauschale aus, auch wenn nichts verkauft wird.
Was wäre für Ihr Kind möglich? Ich rechne es Ihnen kostenlos aus, mit allen Kosten.
BeispielrechnungFondsgebundene Rentenversicherung: Steuerstundung und Halbeinkünfte
In einer fondsgebundenen Rentenversicherung gelten andere Regeln:
Während der Sparphase
Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Fondswechsel. Der gesamte Ertrag bleibt investiert und arbeitet weiter. Über Jahrzehnte ist dieser Stundungseffekt erheblich.
Bei Auszahlung als Kapital
Versteuert wird nur der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen, der Ertrag. Dabei gilt:
- Vor dem 62. Geburtstag oder vor 12 Jahren Laufzeit: Abgeltungsteuer auf den Ertrag. Bei Teilentnahmen nur auf den Ertragsanteil der Entnahme.
- Nach dem 62. Geburtstag und nach 12 Jahren Laufzeit: Nur die Hälfte des Ertrags wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (Halbeinkünfteverfahren, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Im Ruhestand ist der Steuersatz häufig niedriger als im Berufsleben.
- Bei Fondsverträgen kann zusätzlich eine Teilfreistellung von 15 % des Ertrags greifen.
Die Altersgrenze bezieht sich auf die Person, die die Leistung erhält. Hat Ihr Kind den Vertrag übernommen und lässt ihn sich mit 62 oder später auszahlen, kommt der Vorteil also Ihrem Kind zugute.
Bei Auszahlung als Rente
Eine lebenslange Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab: mit 62 Jahren sind 21 % steuerpflichtig, mit 65 Jahren 18 %, mit 67 Jahren 17 %.
Schenkungsteuer: großzügige Freibeträge
Zahlungen für ein Kind sind meist Schenkungen. Die Freibeträge gelten jeweils für 10 Jahre und pro schenkender Person:
| Wer schenkt? | Freibetrag je 10 Jahre |
|---|---|
| Mutter oder Vater an das Kind | 400.000 € |
| Großmutter oder Großvater an das Enkelkind | 200.000 € |
| Tante, Onkel, Pate (Steuerklasse II oder III) | 20.000 € |
Für einen normalen Kindersparplan spielen diese Grenzen praktisch keine Rolle. Bei größeren Einmalbeträgen von Großeltern lohnt sich aber ein Blick darauf. Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstagen sind ohnehin steuerfrei.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Kindergeld (2026: 259 € pro Monat und Kind) ist steuerfrei und darf selbstverständlich angelegt werden. Erträge aus einem Sparplan für das Kind haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld bei minderjährigen Kindern.
Fazit
Kurzfristig ist das Depot auf den Namen des Kindes steuerlich kaum zu schlagen, rechtlich aber mit Nebenwirkungen verbunden. Langfristig spielt die fondsgebundene Rentenversicherung ihre Stärken aus: kein Steuerabzug in der Sparphase und nur halbe Besteuerung am Ende. Welche Variante sich für Sie rechnet, zeige ich Ihnen gerne mit konkreten Zahlen.
Häufige Fragen
Muss ich für das Kinderdepot eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel nicht, wenn ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt und das Kind keine weiteren Einkünfte hat.
Was ist das Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungen?
Wird eine nach 2004 abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und nach dem 62. Geburtstag (Verträge ab 2012) als Kapital ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Ist ein Fondswechsel in der Rentenversicherung steuerpflichtig?
Nein. Fondswechsel innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung lösen keine Steuer aus.

Über den Autor: Deniz Can Zeyrek ist Betriebswirt (B.A.) · Finanzanlagenfachmann (DVA) und als Exklusivvertreter der HanseMerkur auf Vorsorge spezialisiert. Mehr über mich
