Vergleich

Depot auf Kindernamen oder Elternnamen?

Deniz Can ZeyrekAktualisiert: 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Depot auf den Namen des Kindes nutzt die Freibeträge des Kindes, das Geld gehört aber dem Kind und steht ihm ab 18 frei zur Verfügung.
  • Ein Depot auf den Namen der Eltern lässt die Kontrolle bei den Eltern, die Erträge werden aber mit deren Freibeträgen versteuert.
  • Eine fondsgebundene Rentenversicherung mit den Eltern als Vertragsinhaber verbindet Kontrolle mit Steuervorteilen, kostet aber mehr als ein Depot.

Depot auf den Namen des Kindes

Ein Kinderdepot wird von den Eltern als gesetzlichen Vertretern eröffnet. Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern es, rechtlich gehört das Geld aber vom ersten Euro an dem Kind. Eingezahlte Beträge sind eine Schenkung an das Kind und können nicht einfach zurückgeholt werden.

Die Vorteile

  • Steuern: Das Kind hat eigene Freibeträge. Neben dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € gilt der Grundfreibetrag. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Kapitalerträge daher in vielen Fällen komplett steuerfrei.
  • Kosten: Viele Banken führen Kinderdepots kostenlos, ETF-Sparpläne sind ab wenigen Euro möglich.

Die Nachteile

  • Der 18. Geburtstag: Ab dann verfügt das Kind allein über das Depot. Ob das Geld in den Führerschein, das Studium oder eine Weltreise fließt, entscheiden Sie nicht mehr.
  • BAföG: Das Depot zählt zum Vermögen des Kindes. Liegt es über dem Freibetrag (derzeit 15.000 € für Studierende unter 30 Jahren), kann sich der BAföG-Anspruch verringern.
  • Familienversicherung: Hohe Kapitalerträge des Kindes können die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährden, wenn das Gesamteinkommen die monatliche Grenze übersteigt.
  • Familiengericht: Für bestimmte Verfügungen über das Vermögen des Kindes kann eine familiengerichtliche Genehmigung nötig sein.

Depot auf den Namen der Eltern

Bei einem Elterndepot sparen Sie formal für sich selbst und geben das Geld später an Ihr Kind weiter. Sie bleiben flexibel: Wenn das Kind mit 18 noch nicht so weit ist, warten Sie einfach. Wenn die Familie unerwartet Geld braucht, steht es zur Verfügung.

Der Nachteil liegt bei den Steuern. Die Erträge werden Ihnen zugerechnet. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bereits mit anderen Anlagen ausgeschöpft, fallen 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Bei ETFs kommt jedes Jahr die Vorabpauschale hinzu, auch wenn Sie nichts verkaufen.

Wichtig: Ein Elterndepot ist kein Kindervermögen. Wird es später übertragen, ist das eine Schenkung. Das ist bis 400.000 € pro Elternteil innerhalb von 10 Jahren steuerfrei.

Was wäre für Ihr Kind möglich? Ich rechne es Ihnen kostenlos aus, mit allen Kosten.

Beispielrechnung

Die dritte Option: Rentenversicherung mit ETFs

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wie Vario Care Invest der HanseMerkur sind Sie Vertragsinhaber, Ihr Kind ist die versicherte Person. Damit verbinden sich einige Vorteile beider Welten:

  • Die Kontrolle bleibt bei Ihnen, auch über den 18. Geburtstag hinaus. Sie entscheiden, ob und wann der Vertrag auf Ihr Kind übertragen wird. Die Übertragung ist jederzeit möglich.
  • Im Vertrag fallen keine laufenden Steuern an, auch keine Vorabpauschale und keine Steuer beim Fondswechsel.
  • Bei Auszahlung nach dem 62. Geburtstag und mindestens 12 Jahren Laufzeit wird nur die Hälfte des Ertrags versteuert.
  • Das Guthaben ist kein Vermögen des Kindes und spielt beim BAföG keine Rolle.

Dem stehen höhere Kosten gegenüber als bei einem günstigen Depot. Ob sich das rechnet, hängt vor allem von der Laufzeit ab. Für ein Sparziel in acht Jahren lohnt sich ein Depot meist mehr. Für einen Vertrag, der bis ins Rentenalter des Kindes laufen kann, spielt die Versicherung ihre Steuervorteile voll aus.

Die drei Varianten im Vergleich

MerkmalKindernameElternnameETF-Rentenversicherung
Wem gehört das Geld?dem Kindden Elterndem Vertragsinhaber
Wer verfügt ab 18?das Kind alleindie Elternder Vertragsinhaber
Laufende Steuernmeist keineja, über dem Freibetragkeine
Steuer bei Auszahlungmeist keineAbgeltungsteuerHalbeinkünfteverfahren ab 62
BAföGzählt mitzählt nichtzählt nicht
Kostenniedrigniedrighöher

Meine Empfehlung

Für viele Familien ist eine Kombination sinnvoll: ein kleiner, kostengünstiger Depot-Sparplan für die Ziele bis zum 18. Geburtstag und ein langfristiger Vertrag, der die Steuervorteile nutzt und Ihrem Kind später die eigene Altersvorsorge erleichtert. Wenn Sie möchten, rechne ich beide Wege für Ihre Familie durch.

Häufige Fragen

Kann ich Geld aus dem Kinderdepot zurückholen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Das Geld im Kinderdepot gehört dem Kind. Eltern dürfen es nur im Interesse des Kindes verwenden.

Zählt ein Elterndepot beim BAföG?

Das Vermögen der Eltern wird beim BAföG nicht angerechnet, wohl aber ihr Einkommen. Ein Depot auf den Namen der Eltern wirkt sich daher nicht als Vermögen des Kindes aus.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Bescheinigung des Finanzamts, mit der die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlt, wenn das Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt.

Über den Autor: Deniz Can Zeyrek ist Betriebswirt (B.A.) · Finanzanlagenfachmann (DVA) und als Exklusivvertreter der HanseMerkur auf Vorsorge spezialisiert. Mehr über mich

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